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Softline veröffentlicht Umfrage-Ergebnisse: Wie compliant sind die Besucher unserer Websites im Hinblick auf die EU-DSGVO?

Nur ein Sechstel der Befragten hat die EU-DSGVO-Vorgaben vollständig umgesetzt // Ein weiteres Drittel hat die Deadline zum Befragungszeitpunkt nicht erfüllen können // Immerhin 80 Prozent haben einen Datenschutzbeauftragten ernannt

Leipzig, 13. Juli 2018 − Im Zeitraum vom 03. Mai bis 29. Juni 2018 baten wir die Besucher unserer Softline-Websites, an einer Online-Umfrage mit dem Titel „Der Startschuss für die EU-DSGVO ist gefallen – Sind Sie compliant?“ teilzunehmen – darin enthalten: 12 Fragen zu den wichtigsten Neuerungen mit Inkrafttreten der EU-DSGVO am 25. Mai 2018. Einen reichlichen Monat später wollen wir eine erste Bilanz ziehen und den aktuellen Umsetzungsstand unter die Lupe nehmen. Wir erheben keinen Anspruch darauf, dass die Ergebnisse allgemeingültigen Charakter besitzen, möchten Sie trotzdem gern an unseren Erkenntnissen teilhaben lassen. Eine ausführliche Übersicht der Ergebnisse finden Sie hier.

Nur ein knappes Sechstel der Befragten erfüllt nach eigenen Angaben die Vorgaben der EU-DSGVO vollständig und hat entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Ein weiteres Drittel hat die Deadline zum Befragungszeitpunkt nicht erfüllen können, es befanden sich jedoch alle hinterfragten Maßnahmen bereits in Bearbeitung.

Ein erfreuliches Ergebnis erzielte ein wichtiger Aspekt, die Ernennung des Datenschutzbeauftragten: 80 Prozent der Befragten haben einen Datenschutzbeauftragten ernannt; mit 56 Prozent hat die Mehrheit die Aufgaben intern vergeben.

Immerhin 60 Prozent der Befragten sind in der Lage, in der vorgegebenen Zeit von zwei bis vier Wochen vollständig Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten, ihre Verarbeitungszwecke, Kategorien, Empfänger, Herkunft etc. zu geben.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Antworten wie erwartet nicht überall auf eine regelkonforme Umsetzung schließen lassen. „Die Ergebnisse der Umfrage spiegeln im Kern die Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis wider. Wir erhalten weiterhin Anfragen von Unternehmen im Hinblick auf die Prüfung der Datenschutz-Compliance. Hier können initiale Datenschutz-Assessments Klarheit im Umgang mit dem Thema DSGVO schaffen“, sagt Philipp Sieder, Consultant für Informationssicherheit und Datenschutz bei der Softline Solutions GmbH. „Ein Großteil unserer Kunden hat sich mit den ab dem 25. Mai 2018 geltenden Anforderungen intensiv beschäftigt und fühlt sich entsprechend gewappnet − oder weiß zumindest, wo noch Handlungsbedarf besteht. Hier unterstützen wir unsere Kunden hauptsächlich bei der Optimierung der Datenschutz-Prozesse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Kosteneffizienz“, so Sieder weiter.